Schwerer Unfall in Saarbrücken – Gaffer gehen Einsatzkräfte körperlich an!

Saarbrücken: Es ist einfach unfassbar, was sich unsere Rettungskräfte alles bieten lassen müssen, nur um Menschen zu helfen! Das ist passiert: Am Sonntagabend, den 26.03.2023, ereignete sich in der Stengelstraße in Alt-Saarbrücken ein schwerer Verkehrsunfall. Gegen 18:19 Uhr kollidierte ein BMW 1er mit einem Baum, nachdem die 20-jährige Fahrerin von der Heuduckstraße in Richtung Stengelstraße unterwegs war. Dabei verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug, nachdem sie mit dem Reifen gegen eine Bordsteinkante gestoßen war.

Die Kollision war so heftig, dass die Fahrerin im Fahrzeug eingeklemmt wurde. Die Feuerwehr musste sie mittels hydraulischem Gerät aus dem Wrack befreien. Die Fahrerin und ihre 19-jährige Beifahrerin wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Der BMW 1er erlitt einen Totalschaden und auch der Baum wurde beschädigt.

Leider wurde die Arbeit der Rettungskräfte erheblich durch Schaulustige gestört, die sich unmittelbar nach dem Unfall an der Unfallstelle einfanden. Bis zu 50 Personen waren zeitweise vor Ort und behinderten den Einsatz. Einige versuchten sogar, zu dem verunfallten Fahrzeug zu gelangen. Durch das Verhalten der Schaulustigen verzögerte sich der Rettungseinsatz erheblich.

Ein Rettungskraft der Berufsfeuerwehr wurde sogar körperlich angegriffen, indem sie vor die Brust gestoßen wurde. Zwei männliche Personen im Alter von 22 und 23 Jahren fielen hierbei besonders negativ auf. Gegen sie wurden nun mehrere Strafverfahren eingeleitet. Erst als die Unfallstelle weiträumig abgesperrt wurde, konnten die Rettungskräfte ungestört arbeiten.

Die beiden verletzten Personen wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht und das defekte Fahrzeug wurde abgeschleppt. Die Stengelstraße war gegen 20:30 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben. Dieser Unfall zeigt, wie wichtig es ist, sich als Schaulustiger von Unfallstellen fernzuhalten und Rettungskräfte nicht zu behindern. Nur so kann eine schnelle Hilfe für Unfallopfer gewährleistet werden.

In Deutschland können Behinderungen von Rettungskräften nach § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet werden. Die Strafe für eine solche Tat hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Grad der Behinderung und den entstandenen Schäden.

 

Dieser Beitrag wird bereitgestellt vom Medienverbund Saarland