Saarbrücken: Gestern Abend kurz nach 23 Uhr haben ein Mann (28) und seine Bekannte am Saarufer etwas unterhalb der Westspangenbrücke eine folgenschwere Idee. Sie ziehen ihre Klamotten aus und springen am Bürgerpark von einer Anlegestelle in die Saar. Die junge Frau schwimmt voraus bis zum gegenüber liegenden Ufer, doch ihr Freund taucht nicht mehr auf. Bekannte, die am Ufer geblieben sind, wählen den Notruf. Die junge Frau begibt sich derweil fast nackt auf dem Landweg quer durch die Stadt zurück zu der Stelle, wo sie losschwamm und wo ihre Kleider noch liegen. Als die Polizei eintrifft, hat sie aber schon wieder was an. In der Zwischenzeit ist die Berufsfeuerwehr mit einem Großaufgebot an Kräften, ihrem Boot Charlotte und Rettungstauchern eingetroffen. Bundespolizei und Landespolizei suchen von Brücken und vom Ufer aus die Saar ab – erfolglos. Augenzeugen sehen den Vermissten nach über zwei Stunden halbnackt am Hauptbahnhof, gegen 2.30 Uhr meldet er sich dann bei einer Freundin, dass er daheim ist. Dort finden die Beamten den Betrunkenen schlafend vor. Jetzt erwartet die Schwimmer eine Anzeige, denn im Bereich von Brücken herrscht auf der Saar Schwimmverbot. Außerdem wird der Mann die Kosten des Einsatzes tragen müssen. Für alle, die es genau wissen wollen: Die Binnenschiffahrtsstraßenordnung, die sowas wie die StVO für das Wasser ist, gibt vor, wo man auf Wasserstraßen wie der Saar schwimmen darf und wo nicht. So ist das Baden und Schwimmen unter anderem verboten bis 100 Meter vor und hinter Brücken, im Bereich von Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen oder Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt. Außerdem darf man in Schleusenbereichen und im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten nicht planschen. Verboten ist auch, auf der Saar an vorbeifahrende Schiffe oder Boote heranzuschwimmen, sich an ihnen festzuhalten oder darauf zu klettern.