Sechs Polizisten innerhalb 24 Stunden in Saarbrücken angegriffen und verletzt

Saarbrücken: Bei Polizeieinsätzen im Saarbrücker Stadtgebiet sind an diesem Wochenende innerhalb von etwas mehr als 24 Stunden insgesamt sechs Polizeibeamte verletzt worden. Das teilt die Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt mit. Der erste Vorfall ereignet sich in der gestrigen Samstagnacht. Gegen 0.10 Uhr wird über Notruf mitgeteilt, dass eine vierköpfige Personengruppe in Güdingen Mülltonnen umwirft und Glasflaschen auf die Fahrbahn schleudert. Die Polizei greift die Gruppe auf. Ein 17-Jähriger weigert sich, seine Identitätspapiere vorzuzeigen, wird zunehmend aggressiver und schlägt schließlich einen 33-jährigen Polizeibeamten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Während der anschließenden Festnahme verletzt sich zudem eine 27-jährige Polizeibeamtin am Knie. Ebenfalls am Samstag gegen 17.15 Uhr teilen Angestellte eines Geschäfts auf dem Eschberg mit, dass ein Mann im Markt randaliert.

Er hat eine Kasse beschädigt, wirft Einrichtungsgegenstände zu Boden und hat eine Mitarbeiterin im Gesicht verletzt. Die ausrückenden Beamten können den Mann in der Nähe aufgreifen. Der Randalierer schlägt sofort auf die Einsatzkräfte ein. Dabei ziehen sich ein 26-jähriger und ein 29-jähriger Polizeibeamter sowie eine 22-jährige Kommissaranwärterin mehrere Schürfwunden und Prellungen an Armen und Beinen zu.

Am heutigen Sonntagmorgen dann wird gegen 1.30 Uhr eine Funkstreifenbesatzung in der Innenstadt beim Vorbeifahren lauthals beleidigt. Die Beamten sprechen den 34-Jährigen an, der macht wiederholt falsche Angaben zu seiner Person und verweigert die Herausgabe seines Ausweises.

Beim Transport des Mannes zur Dienststelle tritt er wiederholt gezielt einen 28-jährigen Polizeibeamten, der dabei Prellungen am Knie erleidet. Bei allen Tatverdächtigen wird aufgrund Alkohol- und rauschbedingter Beeinflussung eine Blutprobe entnommen. Die Randalierer aus Güdingen und dem Eschberg kommen zudem ins Polizeigewahrsam bis zur Ausnüchterung.

Die Täter erwarten nun Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter oder vollendeter Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung.