Saarbrücken: Schlimmer Fall von Tierquälerei in Saarbrücken! Im Bereich der Schleusenanlage im Stadtteil Güdingen läuft schon seit mehreren Tagen eine Nilgans umher, die einen Pfeil quer durch den Hals stecken hat. Der Wasservogel ist offensichtlich von bislang unbekannten Tierquälern beschossen worden. Wahrscheinlich ist dazu eine Armbrust verwendet worden. Die Nilgans hat den Angriff jedoch überlebt und hat es geschafft, ihren Peinigern zu entkommen.
Der Durchschuss scheint das Tier aber nicht weiter zu beeinträchtigen! Es sind keine blutigen Wunden erkennbar, der Vogel verhält sich auch relativ normal. Dazu gehört auch, dass sich die Gans nicht von Menschen einfangen lassen will. Nachdem das Tier mehreren Passanten im Bereich der Güdinger Schleuse aufgefallen ist, sind auch die Behörden informiert worden.
Bereits mehrfach ist seitdem versucht worden, den Wasservogel einzufangen, um ihm anschließend durch einen Tierarzt zu helfen. Aber alle Versuche, die Nilgans einzufangen, sind bislang gescheitert. Wie es mit der Gans weitergeht, ist noch unklar. Hinweise zum Täter oder den Tätern gibt es auch noch nicht. Rechtlich stellt die Tat einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Außerdem könnte auch ein Verstoß gegen geltendes Waffenrecht vorliegen. Lauf dem Waffengesetz gilt eine Armbrust als Schusswaffe, für die keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Man benötigt weder eine Waffenbesitzkarte, noch einen Waffenschein.
Wer eine kaufen will, muss nur volljährig sein. Die Armbrust darf allerdings auf keinen Fall zur Jagd verwendet werden. Sie gilt als reines Sportgerät. Bei der Verwendung spielt auch keine Rolle, ob ein Jagdschein vorhanden ist oder nicht.