Sie soll ihre eigene Mutter erstochen haben: Illingerin vor Gericht

Saarbrücken: Prozessauftakt am heutigen Dienstag vor dem Landgericht in Saarbrücken. Auf der Anklagebank sitzt eine 61 Jahre alte Frau aus Illingen. Der ehemaligen Tierpflegerin wird vorgeworfen, ihre eigene Mutter umgebracht zu haben. So soll sich die Tat nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zugetragen haben: Am 10. Januar begibt sich die Frau in die Dachgeschosswohnung ihrer 86-jährigen Mutter im gleichen Haus in der Saarbrücker Straße im Stadtteil Uchtelfangen.

Dort nimmt sie sich aus unbekannten Gründen ein Küchenmesser und sticht damit auf die Seniorin ein. Sie holt mindestens zweimal mit dem bereits blutigen Messer aus, fügt der 86-Jährigen vier tiefe Stich- oder Schnittverletzungen zu. Die wehrlose Frau wird an der linken Schädelseite, am Hals und am Nacken getroffen. Die Seniorin fällt noch gegen den Kühlschrank, geht zu Boden und zieht sich noch mit letzter Kraft an einem Stuhl hoch.

Danach verstirbt sie aufgrund der tiefen und stark blutenden Wunden an massivem Blutverlust. Die Tochter wäscht sich nach der Tat noch die blutverschmierten Hände im Bad und geht dann hinunter in ihre eigene Wohnung. Dort zieht sie ihren blutgetränkten Pullover aus, legt ihn in den Wäschekorb im Kellergeschoss und zieht sich ein neues Oberteil über.

Dabei hinterlässt sie Blutspuren an ihrem Kleiderschrank. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die die Anklagebehörde im Laufe des Verfahrens beweisen will. Erst am Morgen nach der Tat gegen 8 Uhr wird das Verbrechen entdeckt, der herbeigerufene Rettungsdienst alarmiert die Polizei. Seitdem sitzt die 61-Jährige im Frauengefängnis im rheinland-pfälzischen Zweibrücken.

Auf dem Weg zur Anklagebank muss die gebrechlich wirkende Frau von Justizvollzugsbeamten gestützt werden. Nach Angaben der Kammer kommt für die Frau statt einer Gefängnisstrafe auch die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung in Betracht:

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Illingerin aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig ist. Bisher hat sich die Frau noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Prozess wird fortgesetzt.