Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Freitag ein Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte eingegangen. Unter Aktenzeichen 2 B 156/21 wehrt sich die Betreiberin gegen die weiterhin fortbestehende, ausnahmslose Betriebsuntersagung für Bordelle und das Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen nach der aktuellen Corona-Verordnung im Saarland.
Nach Einschätzung der Antragstellerin stellt das Sexarbeiter-Verbot unter anderem eine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit nach dem Grundgesetz dar. Außerdem beanstandet sie eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Lockerungen, die die Landesregierung bei anderen körpernahen Dienstleistern beschlossen hat. Damit sieht die Bordellbetreiberin den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt.
Für ihr Bordell gebe es immerhin ein ausgearbeitetes Hygienekonzept, mit dem eine Übertragung des Corona-Virus vermieden werden könne. Außerdem wird in dem Eilantrag auf großzügigere Regelungen in anderen Bundesländern hingewiesen: So hat ein Gericht in Niedersachsen das dort verhängte Bordellverbot für nichtig erklärt. Auch in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Sexarbeiter bereits wieder Freier empfangen. Andere Bundesländer lassen Prostitution derzeit nicht zu.
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen fordert mit Blick auf die bundesweit stark gesunkenen Corona-Inzidenzen ein sofortiges Ende des Prostitutionsverbots in Bundesländern wie dem Saarland. Und tatsächlich könnte die saarländische Bordellbetreiberin mit ihrem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht die entsprechende Corona-Regel kippen: Die gleiche Antragstellerin war bereits im August des vergangenen Jahres mit einem entsprechenden Antrag erfolgreich. Wann das Gericht im aktuellen Fall entscheidet, ist noch nicht klar.