Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Freitag ein Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte eingegangen. Unter Aktenzeichen 2 B 156/21 wehrt sich die Betreiberin gegen die weiterhin fortbestehende, ausnahmslose Betriebsuntersagung für Bordelle und das Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen nach der aktuellen Corona-Verordnung im Saarland.
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