Silvesterfeuerwerk: Das müsst ihr beim Kauf und beim Abfeuern unbedingt beachten

Saarbrücken: Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit auch das Silvesterfeuerwerk. Am größten Feuerwerk der Republik scheiden sich bereits seit Jahren die Geister. Auf Seiten der Gegner waren die Argumente in der Vergangenheit meist Geldverschwendung und verschreckte Tiere. In diesem Jahr kommen weiter Feuerwerksgegner hinzu, die sich wegen des Schadstoffausstoßes sorgen. Auf dem Schaumbergplateau ist in diesem Jahr das Abschießen von Feuerwerk der Kategorie F2 komplett verboten. Der Grund ist laut Tholeys Bürgermeister die erhöhte Brandgefahr für die dortigen Bauwerke. Die Aktion 3. Welt Saar spricht sich in diesem Jahr erstmals dafür aus, den bekannten Appell „Brot statt Böller“ abzuschaffen und durch „Brot UND Böller“ zu ersetzen. „Auffallend ist, dass die Kritik zwischen guten und bösen Feuerwerken unterscheidet. Sie setzt erst dann ein, wenn ‚die breite Masse‘ Raketen zünden darf“, so Alex Feuerherdt von der Aktion 3. Welt Saar e.V.

Rechtlich ist das Silvesterfeuerwerk klar geregelt. Der Verkauf an Privatpersonen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, das sind die „klassischen“ Silvesterböller und Raketen, ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet.

In Frankreich wird Feuerwerk schon viel früher verkauft und die Einfuhr nach Deutschland von ausländischen Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 ist ganzjährig zulässig. Es ist auch keine zollrechtliche Anmeldung erforderlich. Um Feuerwerk der Kategorie F2 mitzubringen, muss man allerdings volljährig sein.

Wer also schon in den vergangenen Tagen Böller und Raketen in Frankreich gekauft hat, hat nicht gegen das Gesetz verstoßen. Abgefeuert werden dürfen die Böller allerdings noch nicht: Nur am 31. Dezember und am 1. Januar ist das Zünden erlaubt. Dann allerdings zeitlich unbegrenzt, also rund um die Uhr.

Wer also schon am frühen Silvesterabend oder am Neujahrstag den Kids, die in der Nacht die Augen nicht aufbekommen, ein Feuerwerk präsentieren will, darf das tun. Zu beachten ist, dass Feuerwerk der Kategorie F2 nur von volljährigen Personen abgefeuert werden darf. Was in jedem Fall zum Feuerwerk gehört: seinen Müll danach wegräumen!