Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag eine neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die am 1. Juni in Kraft tritt und vorerst bis einschließlich 14. Juni gilt. Sie enthält weitere Lockerungen im Vergleich zur aktuellen Verordnung, die bis Sonntag gilt. So können Freibäder, Strandbäder und Hallenbäder ab dem 8. Juni unter Auflagen wieder den Betrieb aufnehmen. Außerdem werden Veranstaltungen mit bis 50 Teilnehmern in Räumen und 100 Teilnehmern im Freien wieder erlaubt. Ab dem 8. Juni nehmen zudem die Kindertageseinrichtungen den Regelbetrieb wieder auf, wobei es zunächst noch zu Einschränkungen kommen kann. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) mahnt:
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