Saarbrücken: Am Mittwochabend gegen 17.15 Uhr erhält die Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach eine Mitteilung über eine möglicherweise suizidgefährdete Person. Die Polizeibeamten ermitteln, dass sich der 23 Jahre alte psychisch auffällige Mann in der Saarbrücker Innenstadt aufhalten könnte und dort möglicherweise von einer Brücke springen will. Sofort werden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen im gesamten Innenstadtbereich eingeleitet. Ein Kommando der Operativen Einheit kann die Person auf der Alten Brücke in Höhe des Finanzamts aufspüren. Die Beamten sprechen den Mann an, er verhält sich gegenüber den Polizisten zunächst unauffällig und kooperativ.
Im Verlauf des Gesprächs greift der 23-Jährige aber plötzlich in seine Jackentasche, holt eine Dose Pfefferspray hervor und sprüht einem der Polizisten das Reizgas ins Gesicht. Trotz des Angriffs gelingt es den Beamten, die Person nach einem kurzen Gerangel zu fixieren und vorläufig festzunehmen. Der Mann steht zu diesem Zeitpunkt vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, weshalb auf richterliche Anordnung eine Blutentnahme durchgeführt wird.
Des Weiteren kann bei dem Mann ein Abschiedsbrief aufgefunden werden. Weil ein Arzt eine Eigen- und Fremdgefährdung diagnostiziert, muss der 23-Jährige in der SHG-Klinik auf dem Saarbrücker Sonnenberg untergebracht werden. Der Polizeibeamte wird durch den Angriff mit dem Pfefferspray und der anschließenden Rangelei verletzt. Er muss zur weiteren ärztlichen Behandlung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht werden.
Nach seiner Behandlung dort ist er für den Rest seiner Schicht nicht mehr dienstfähig. Gegen den Beschuldigten wird nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Widerstands sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Hilfe für Betroffene: Wenn auch dich Suizidgedanken beschäftigen sollten, findest du unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 111 0 111 bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr anonym Hilfe und Beratung. Um mögliche Nachahmungen zu vermeiden, berichten wir nur über Suizidfälle, wenn die Tat große Aufmerksamkeit erfahren hat beziehungsweise ein Unfall oder eine Straftat nicht auszuschließen sind.