Saarland: Brisantes Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes! Die Richter haben entschieden, dass Messungen mit dem Blitzersystem Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik nicht verwertbar sind. Diese Säulen stehen an mehreren Stellen im Saarland, unter anderem sechsmal in Neunkirchen. Auch in mobilen Blitzeranhängern kommt das System bei uns zum Einsatz. Ein Autofahrer war im Saarland mit einer Anlage des betreffenden Typs erwischt worden. Das Gerät hatte erfasst, dass der Mann innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit 27 Kilometern pro Stunde zu viel unterwegs gewesen sein soll.
Daraufhin erhielt der Autofahrer einen Bußgeldbescheid über 100 Euro. Der Mann zahlte die Geldbuße aber nicht und beantragte stattdessen, den Säulentyp von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Der Fall landete vor mehreren saarländischen Gerichten.
Vor dem Amtsgericht Saarbrücken und dem Saarländischen Oberlandesgericht wurde der Antrag auf Überprüfung der Säule mit der Begründung abgelehnt, dass die Geräte ja immerhin eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt hätten. Das wollte der geblitzte Autofahrer so nicht hinnehmen und zog vor das saarländische Verfassungsgericht. Das verließ sich nicht auf die Zulassung der Bundesanstalt und hörte sich stattdessen die Meinung von gleich drei Sachverständigen an.
Und deren Beurteilung der Anlagen fiel nicht gerade positiv aus. Denn die Blitzersäulen speichern nicht alle notwendigen Messdaten. Dadurch kann im konkreten Einzelfall im Nachhinein von Experten nicht mehr überprüft werden, ob eine Messung korrekt abgelaufen ist. Die Säulen vom Typ Traffistar S350 speichern unter anderem den Anfangs- und Endzeitpunkt einer Messung, allerdings nicht, an welcher Position sich die geblitzten Fahrzeuge zu diesen Zeitpunkten befinden.
Und das macht die Verwertung der Messungen unmöglich, haben Saarlands oberste Richter nun geurteilt. Von dem Urteil sind tausende Autofahrer betroffen, es dürfte auch über das Saarland hinweg Signalwirkung haben. Auch das Amtsgericht Heidelberg hatte Messungen mit dem Gerätetyp aus denselben Gründen schon für ungültig erklärt.