Saarbrücken: Am Freitag um 12 Uhr verhandelt die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Saal 218 des Nebengebäudes über einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Schauspieler und Regisseur Til Schweiger. Antragstellerin ist eine Saarbrückerin, die Til Schweiger nach der Bundestagswahl eine Privatnachricht auf Facebook geschickt und darin gefragt hatte, warum er Deutschland nicht verlässt. Hintergrund: Vor der Wahl hatte Schweiger angekündigt, das Land zu verlassen, falls die AfD in den Bundestag einzieht, was ja bekanntlich der Fall ist. Schweiger antwortete der Frau nach Worten des Landgerichts „in einer anzüglichen Ausdrucksweise“: „hey schnuffi…! date!? nur wir beide?!“ Dazu zwei Daumen nach oben und das Emoji mit den drei Wassertropfen, das unter anderem gerne als Symbol fürs Schwitzen verwendet wird, wenn es warm wird oder heiß. Soweit, so naja. Allerdings veröffentlichte der Schauspieler den Chatverlauf danach am 28. September öffentlich auf seiner Facebook-Seite, inklusive dem vollen Namen der Frau und ihrem Facebook-Profilbild. 2724 Leuten inklusive RTL-Moderatorin Nazan Eckes gefällt das, 1974 sagen „Haha“, aber 52 sind auch wütend über den Post. So wohl auch die Saarbrückerin, die Til privat geschrieben hatte. Auch in den Kommentaren unter dem Post gibt’s Kritik für den Schauspieler. Eine Frau schreibt aufgebracht: „Private Nachrichten zu veröffentlichen, ist eine Straftat. Das gilt auch für Prominente.“ Das Landgericht Saarbrücken teilt mit: „Die Antragstellerin sieht sich durch das Verhalten des Antragsgegners in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrt Unterlassung.“ Die Richter interessiert auch, was Til selbst zu dem Vorgang zu sagen hat: Die Kammer hat zum Termin das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Die Frau hat ihr Facebook-Profil mittlerweile umbenannt.