Totraser der jungen Victoria (14) wehrt sich gegen Gefängnisurteil

Saarlouis: Der 23-jährige Saarwellinger, der in dieser Woche vom Amtsgericht Saarlouis wegen der fahrlässigen Tötung der 14-jährigen Victoria zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, will seine Strafe nicht hinnehmen. Sein Verteidiger kündigt an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Der Verurteilte hatte letztes Jahr am 7. August zwischen Bisten und Berus die 14-Jährige mit seinem zum Rennwagen umgebauten Opel Zafira mit zu hohem Tempo getötet und einen Jugendlichen (16) schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und vier Monate Gefängnis beantragt, der Verteidiger plädierte lediglich auf eine Bewährungsstrafe. Am Ende des Prozesses erklärte der Angeklagte zwar, dass ihm die Folgen des Unfalls Leid täten. Doch während des Prozesses machte er immer wieder den Eindruck, sich nicht für den Tod des Mädchen verantwortlich zu fühlen. Vielmehr sei ein defektes ABS der Grund für sein tödliches Fahrmanöver, er sei nicht zu schnell in die Kurve gefahren, in der das Mädchen auf dem Gehweg hockte. Ein Gutachter für Verkehrsunfallforschung dagegen erklärte, dass der Wagen sehr wohl zu schnell war und die Kurve in dem Tempo niemals hätte schaffen können. Der Vorwurf, dass sich der junge Mann in der Tatnacht ein Rennen mit zwei Mitsubishi Evos lieferte, als das Unglück geschah, konnte indes nicht belegt werden. Klar ist jedoch, dass die beiden jungen Männer mit ihren ebenfalls zu Rennwagen modifizierten Mitsubishis hinter dem Unglücks-Opel fuhren und nach dem Unfall einfach davon fuhren, ohne zu helfen. Der Opel Zafira des Todesfahrers, der seinen Van zum 18. Geburtstag bekam und damit oft auf der Nordschleife am Nürburgring fuhr, war zum Unfallzeitpunkt durch jede Menge technischer Veränderungen zu einem Rennwagen mit über 250 PS Leistung umgebaut, die Vorderreifen waren zudem stark abgefahren. Aufgrund der vorgenommenen Veränderungen war die Betriebserlaubnis des Wagens erloschen. Während der Verhandlung wollte der Saarwellinger sein sicher gestelltes Auto zunächst zurück haben, verzichtete später jedoch darauf.