Uneinsichtiger Kinderschänder zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

Saarbrücken: Es muss für die Mutter ein furchtbarer Anblick gewesen sein, als sie letzten Sommer von der Arbeit kommt und ihren Freund mit ihren eigenen, damals neun Jahre alten Tochter auf dem Schlafsofa überrascht. Der Mann macht sich gerade über das Kind her und missbraucht es, die Kleine wurde im Intimbereich berührt und musste auch den Angeklagten dort anfassen. Die Frau tut das einzig Richtige und informiert die Polizei, die nimmt den Kinderschänder fest und sperrt ihn in Untersuchungshaft. Wegen seiner Tat steht der 33 Jahre alte Rumäne nun vor dem Landgericht in Saarbrücken, heute fällt Richter Andreas Lauer sein Urteil. Der Vorwurf gegen den Mann: Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes. Der Angeklagte streitet während des gesamten Prozesses die Tat ab und gibt an, Erinnerungslücken an den Tatabend Anfang Juli zu haben, weil er so stark betrunken war. Das bedeutet, dass sich das kleine Kind das Erlebte noch einmal in Erinnerung rufen und gegen den Mann aussagen muss.

Immerhin muss das Mädchen seinem Peiniger dabei nicht in die Augen schauen, es wird in einem Nachbarzimmer per Videoschaltung befragt. Dazu kommen DNA-Spuren des Mannes, die Rechtsmediziner bei einer Untersuchung an der Hand des Mädchens finden und weiterer DNA des Mädchens, die am Penis des Rumänen gesichert wird.

Die Verteidigerin des Mannes will dem Gericht allen Ernstes weismachen, diese Spuren könnten auch vom normalen Zusammenleben innerhalb einer Familie rühren und fordert Freispruch. Dieser Schilderung folgt die Kammer nicht und verurteilt den bislang strafrechtlich nicht auffälligen 33-Jährigen zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und neun Monaten. Die wird zwar nicht zur Bewährung ausgesetzt, allerdings hat der Kinderschänder einen Teil davon ja schon durch seine Untersuchungshaft abgesessen.