Saarlouis: Erste Entscheidung eines saarländischen Gerichts im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat am gestrigen Montag einen Eilantrag gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Ein Bürger hatte zuvor einen Eilantrag und eine Klage gegen die Maßnahmen der saarländischen Landesregierung eingereicht. Drei Maßnahmen waren dem Kläger ein Dorn im Auge: die Vorschrift zur Minimierung der Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts, die Einhaltung eines Mindestabstands zwischen zwei Personen und das Verlassen der eigenen Wohnung nur aus triftigem Grund.
Der Kläger war der Auffassung, dass es für den Erlass einer saarlandweiten Ausgangsbeschränkung keine Rechtsgrundlage gab und die von der Regierung getroffenen Maßnahmen unverhältnismäßig waren. Das Verwaltungsgericht ist jedoch zu einer ganz anderen Einschätzung gelangt. Demnach durften die vorläufigen Ausgangsbeschränkungen getroffen werden. Insbesondere glauben die Richter, dass die Ausgangssperre nicht unverhältnismäßig ist.
Das private Interesse des Klägers, sich zu treffen, mit wem er will und wannimmer er will das Haus zu verlassen, muss hinter dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurücktreten.
Denn die Verlangsamung der Ansteckungsrate mit dem neuartigen Corona-Virus durch das Vermeiden von unnötigen sozialen Kontakten spielt bei der Bewältigung der Krise eine entscheidende Rolle, befindet das Gericht. Ziel muss es demnach sein, eine Überlastung und einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems, wie das bereits in anderen europäischen Ländern passiert ist, zu verhindern. Gegen die Entscheidung können beide Seiten innerhalb von zwei Wochen eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes richten.