Saarlouis: Erste Entscheidung eines saarländischen Gerichts im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat am gestrigen Montag einen Eilantrag gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Ein Bürger hatte zuvor einen Eilantrag und eine Klage gegen die Maßnahmen der saarländischen Landesregierung eingereicht. Drei Maßnahmen waren dem Kläger ein Dorn im Auge: die Vorschrift zur Minimierung der Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts, die Einhaltung eines Mindestabstands zwischen zwei Personen und das Verlassen der eigenen Wohnung nur aus triftigem Grund.
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