Anzeige gegen Haschbrüder: Drogenpartys kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen

Dillingen: Zusammen mit Freunden in der Wohnung zu Kiffen ist nach den momentan geltenden Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des neuen Corona-Virus nicht erlaubt. Die Erfahrung müssen am gestrigen Montagabend mehrere Freunde des entspannenden Krauts machen. Gegen 17.15 Uhr wird der Polizeiinspektion Saarlouis ein fröhliches Treffen mit mehreren Beteiligten in einer Wohnung in Dillingen im Ortsteil Überm Berg gemeldet. Der Anrufer glaubt, dass es sich dabei um einen möglichen Verstoß gegen die Allgemeinverfügungen handelt. Die Polizei rückt zum Ort des Geschehens aus und findet die Situation wie beschrieben vor. Bei ihrer Kontrolle stellen die beiden Polizeibeamten in der betreffenden Wohnung sechs Personen fest.

Neben überlauter Musik fällt den Polizisten auch ein deutlicher Cannabisgeruch auf. Richtig entspannt sind die Feiernden allerdings trotz der Drogen nicht: Der 32 Jahre alte Inhaber der Wohnung und sein 28-jähriger Bekannter aus Dillingen leisten gegen die polizeilichen Maßnahmen Widerstand, greifen die Polizeibeamten an und bespucken sie. Erst, nachdem Unterstützungskräfte anrücken, kann die Situation beruhigt werden.

Gegen die beiden Beschuldigten werden mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- sowie Infektionsschutzgesetz geschrieben. Die aufgefundenen Betäubungsmittel werden sichergestellt.

Die beiden Beamten der Polizeiinspektion Saarlouis werden leicht verletzt und vorsorglich vom polizeiärztlichen Dienst medizinisch betreut. Die Polizeiinspektion Saarlouis bittet die Bevölkerung aus gegebenem Anlass um strikte Beachtung der Vorgaben der Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Insbesondere für das kommende Wochenende werden verstärkte Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Ortspolizeibehörden angekündigt.