Kleinblittersdorf: Anklage gegen einen 32-jährigen Deutschen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung! Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem Völklinger Folgendes vor: Am 5. Mai taucht der Mann abends an der Wohnung seiner Ex-Freundin in Kleinblittersdorf auf. Es hat Beziehungsprobleme gegeben, die Frau hat sich von ihm getrennt. Als sie ihn der Wohnung verweist, wird der 32-Jährige wütend. In der Absicht, sein Opfer zu töten, sticht er mit einem großen Küchenmesser auf die Frau ein und fügt ihr mehrere Stich- und Schnittverletzungen zu. Die Frau setzt sich dabei massiv zur Wehr, schreit um ihr Leben. Dadurch werden Anwohner auf die Tat aufmerksam und schaffen es, dem Angreifer das Messer abzunehmen.
Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Die Frau kommt schwer verletzt mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus, wo sie notoperiert werden muss. Sie überlebt den Angriff dank ihrer Gegenwehr und der Hilferufe. Der 32-Jährige wird noch am Tag der Tat von der Polizei festgenommen. Nachdem er einem Richter vorgeführt wird, landet er in Untersuchungshaft. Im Verhör hat er die Tat gestanden, allerdings mal zugegeben und mal abgestritten, dass er die Frau töten wollte.
Für Totschlag sieht das Gesetz eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren vor. Bleibt es beim Versuch, kann dieses Strafmaß auf etwas über elf Jahre reduziert werden. Für eine gefährliche Körperverletzung beträgt die Höchststrafe zehn Jahre. Einen Termin für den Prozessbeginn beim Landgericht Saarbrücken gibt es noch nicht.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. Die Polizei hat aus unbekannten Gründen zu dem Vorfall geschwiegen und die Öffentlichkeit bis heute nicht dazu informiert.