Vom Dienst suspendiert: Saar-Polizistin soll gefälschte Impfpässe verkauft haben

Saarlouis: Ausgerechnet eine Polizistin des Landespolizeipräsidiums Saarbrücken steht aktuell im Verdacht, gefälschte Impfausweise hergestellt und verkauft zu haben. Neben der aus dem Landkreis Saarlouis stammenden Frau steht auch ihr Lebensgefährte im Fokus der Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geleitet werden. Die Behörde ermittelt gegen die 32 Jahre alte Beamtin auf Probe und ihren Freund wegen Verdachts der Urkundenfälschung. In mehreren Fällen sollen die beiden Impfausweise gefälscht haben.

In den Dokumenten sollen sie nie durchgeführte Impfungen gegen das Corona-Virus eingetragen haben und an interessierte Dritte verkauft haben. Der Preis pro gefälschtem Pass, für den die Ordnungshüterin und ihr Partner sich strafbar gemacht haben sollen: schlappe 100 Euro.

Beamte des unmittelbar an die Behördenleitung beim Landespolizeipräsidium angegliederten Dezernats Besondere Ermittlungen und Korruption (BEK) werden auf die Frau und ihre Machenschaften aufmerksam, nehmen die Arbeit auf. Am vergangenen Dienstag durchsuchen die internen Ermittler die Dienststelle und die Wohnung der Polizistin. Dabei werden offenbar mehrere noch nicht ausgefüllte Impfpässe, bereits gefälschte Dokumente und Geräte zur Herstellung von Fälschungen aufgefunden.

Die Kommissarin soll die Vorwürfe im Rahmen von Befragungen bereits in Teilen gestanden haben. Daraufhin wird die bei der Polizeiinspektion Neunkirchen beschäftigte 32-Jährige von ihrem Dienstherrn am Freitag mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Geprüft wird derzeit von den Ermittlern, ob die Ausweise sogar an andere Polizeibeamte verkauft worden sind und ob sich dadurch weitere Ordnungshüter strafbar gemacht haben.

Wer einen Impfausweis fälscht, einen gefälschten vertreibt oder nutzt, muss nach dem neuen Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Für die Polizistin und ihre möglicheriwese straffällig gewordenen Kollegen könnte das weitreichende Folgen haben: Werden Beamte wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftg verurteilt, endet ihr Beamtenverhältnis. Eine Anfrage von Breaking News Saarland vom heutigen Montagvormittag zu den Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bislang nicht beantwortet.