Saarbrücken: Eines der furchtbarsten Verbrechen, die je im Saarland begangen wurden, jährt sich zum 30. Mal. Es ist der Sexualmord am neunjährigen Martin aus Saarbrücken. August 1988: Der damals 30 Jahre alte Uwe D. ist vor rund acht Wochen aus dem Gefängnis in Trier entlassen worden. Wegen mehrerer Einbrüche hat er dort jahrelang sitzen müssen. Jetzt schlägt er sich ohne festen Wohnsitz durch und landet im Westen von Saarbrücken. In einer Freitagnacht klaut er in Gersweiler einen roten VW Golf mit Esslinger Kennzeichen, schließt ihn kurz und verschwindet mit dem Firmenwagen eines Kanalunternehmens. Etwa 24 Stunden später wird der Wagen auf dem Parkplatz eines Gersweiler Supermarkts entdeckt. In der Zwischenzeit geschieht Furchtbares in dem Auto. Abends gegen 17 Uhr sieht der 30-Jährige in einem Waldgebiet in Ottenhausen den neunjährigen Martin und dessen ein Jahr jüngeren Freund. Er erschleicht sich das Vertrauen der beiden Jungen, lädt sie in sein Auto ein und zeigt ihnen die Armaturen. Dabei setzt er sein späteres Opfer auf seinen Schoß und verspricht dem Kind, es zu einem nahe gelegenen Spielplatz zu fahren.
Martins acht Jahre alter Spielgefährte will nicht mitfahren, er steigt aus und geht nach Hause. Das rettet ihm sein Leben. Denn anstatt zum Spielplatz zu fahren, missbraucht Uwe D. das wehrlose Kind sexuell. Danach erwürgt er den Jungen und führt ihm mit einem Messer zahlreiche Stichverletzungen im Brust- und Bauchbereich zu. Die Leiche des Kindes wird später an einer ehemaligen Schachtanlage bei Klarenthal gefunden. Die Kripo beginnt mit der Suche nach dem Täter. Dabei gibt der achtjährige Freund des getöteten Kindes die entscheidenden Hinweise:
Der Junge kann detailliert die Tätowierungen beschreiben, die der Täter getragen hat. Zur damaligen Zeit ließen sich bestimmte Tattoo-Motive bestimmten Gefängnissen zuordnen. So kommt die Polizei auf die Spur von Uwe D. und sucht mit internationalem Haftbefehl und per Öffentlichkeitsfahndung nach ihm. Mit Erfolg. Wenige Tage nach der Tat wird der Gesuchte auf einem Firmengelände in Saarbrücken gesehen und nach kurzer Flucht festgenommen. Ein Gericht attestiert ihm später Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung und lässt ihn in die psychiatrische Abteilung für schuldunfähige Straftäter ins Landeskrankenhaus in Merzig einweisen.
Von dort gelingt ihm dreimal die Flucht: Im November 1990 kann er aus dem Anstaltsgebäude entkommen. Im Mai 1991 darf er im Rahmen einer therapeutischen Maßnahme in Begleitung zweier Pfleger ein Eiscafé besuchen und türmt beim Toilettengang durch eine Hintertür. Und im August 1994 kann er wieder aus der Anstalt fliehen, weil aufgrund der großen Hitze die Fenster der Patientenzimmer nachts offen standen. Immer wurde er wieder eingefangen.