Wegen verbotenem Anti-AfD-Post: Saar-Polizist muss zum Dienstgespräch antreten

Saarbrücken: Am vergangenen Samstag hat David Maaß, saarländischer Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, einen Beitrag auf Facebook verfasst, der hohe Wellen geschlagen hat. In seinem privaten Facebook-Profil hat er für die Öffentlichkeit sichtbar geschrieben: „Ich bin Polizist, ich bin Gewerkschafter, ich bin Antifaschist! Der alte Hass in neuen Parolen erreicht augenscheinlich eine Vielzahl an Personen in der Bevölkerung. Eine besorgniserregende Entwicklung, wenn aus hasserfüllten Worten grausame Taten werden. Es ist an der Zeit, dass sich der Kern der Bevölkerung sowie die verunsicherten Protestwähler mit den demokratischen Kräften unserer Gesellschaft solidarisieren und ein klares Zeichen gegen den rechten Terror setzen! Wir erleben derzeit eine Erosion des Rechtsstaates, die wir als Bürgerinnen und Bürger fortan mit aller Entschlossenheit bekämpfen müssen. Die AfD ist eine der geistigen Brandstifterinnen des Rechtsextremismus; sie ist keine Alternative, sondern eine Schande für Deutschland! Kein Fußbreit den Faschisten!“

Versehen hat Maaß seinen Beitrag mit einem Foto, dass den Polizeikommissar in Uniform zeigt. Der Post hat dem Saarländer bundesweit jede Menge Reaktionen eingebracht. Mehr als 11.000 Mal ist sein Beitrag auf Facebook geteilt worden, es gibt fast 44.000 Kommentare und fast 32.000 Herzchen oder Daumen-hoch-Reaktionen.

Aber es gibt auch fast 1.500 belustigte und wütende Reaktionen. Einer der Vorwürfe gegen den Beamten: Polizisten dürfen sich laut Saarländischem Beamtengesetz in Uniform nicht politisch betätigen. Genau das ist aber durch das mitgepostete Foto in Uniform geschehen. Das hat jetzt Innenminister Klaus Bouillon (CDU) erklärt.

Seine Behörde hat den Beitrag dienstrechtlich überprüfen lassen und kommt zu dem Schluss, dass Polizeikommissar Maaß einen Gesetzesverstoß begangen hat. Er muss nun zu einem Dienstgespräch beim saarländischen Polizeipräsident Norbert Rupp antreten. Bei dem Gespräch soll dem Gewerkschafter nochmal die Rechtslage erklärt werden, weitere Konsequenzen drohen derzeit aber nicht. Maaß selbst sieht das Unrecht nicht ein und behält sich rechtliche Schritte gegen die Entscheidung Bouillons vor. Sein rechtswidriger Beitrag ist nach wie vor online.