Saarbrücken: In der Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern wollte Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) erreichen, dass die Länder noch länger als bislang beschlossen verschärfte Corona-Maßnahmen umsetzen dürfen. Dem hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jedoch eine Absage erteilt. Wie geplant bis längstens 2. April dürfen die Länder also die bislang geltenden Corona-Regeln aufrechterhalten.
Daraufhin hat der Saar-Ministerrat die Corona-Verordnung am heutigen Dienstag angepasst. Die neue Verordnung tritt am Sonntag in Kraft und gilt vorerst bis 16 .April. Die Maskenpflicht beschränkt sich ab diesem Tag im Saarland nur noch auf die sogenannten vulnerablen Bereiche. Dazu gehören unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen des Gesundheitswesens, bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte sowie der öffentliche Personennahverkehr.
Nur noch hier muss man eine Maske tragen, entweder eine medizinische oder eine FFP2-Maske. Die Ausnahmen von der Maskenpflicht bleiben weiterhin bestehen. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen nun keine Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzepte mehr vorweisen können.
Diesen Einrichtungen schickt die Landesregierung sogenannte Sensibilisierungsschreiben, um sie auf die geänderte Situation hinzuweisen. Die Test- und Maskenpflichten in solchen Häusern werden wie bisher in Handlungskonzepten geregelt. Die Absonderungsregelungen, also Quarantäne und Isolation, bleiben bis auf Weiteres unverändert bestehen. Das betrifft sowohl die Allgemeinheit als auch die Situation in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Lebach.
Hotspot-Regelungen, die schärfere Vorschriften ermöglichen, sind bisher nicht im Saarland vorgesehen. Sie können auch gar nicht vom Gesundheitsministerium oder der Landesregierung einseitig erlassen werden, sondern müssen von den Abgeordneten des saarländischen Landtags beschlossen werden.