Weil er nicht genug geknallt hat: Lebensmittelkontrolleure beanstanden Glühwein

Saarbrücken: Die Lebensmittelkontrolleure des Landesamts für Verbraucherschutz führen wieder Kontrollen auf den Weihnachtsmärkten im Saarland durch. Besonders unter die Lupe genommen wird dabei der Glühwein. Der muss laut einer Verordnung ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen werden und mindestens sieben Prozent Alkohol enthalten. Bisher hat das Landesamt 16 Proben untersucht, davon ist eine beanstandet worden: Der Alkoholgehalt war hier zu niedrig. Der Wein ist offenbar zu lange erhitzt oder zu stark verdünnt worden. Ein weiteres Augenmerk legen die Kontrolleure auf Zimtplätzchen auf Weihnachtsmärkten aber auch in Bäckereien, Cafés und anderen Geschäften.

Hier wird der Gehalt an Cumarin untersucht, das in hohen Dosen gesundheitsschädlich sein kann. 37 der 46 genommenen Plätzchen-Proben sind bislang untersucht worden. Der Grenzwert für Cumarin von 50 Milligramm pro Kilo Gebäck ist dabei kein einziges Mal überschritten worden. Auch die Einhaltung der Hygiene-Standards an den Verkaufsständen wird kontrolliert.

Bei der Überprüfung der bislang 320 Stände hat es allerdings nur in wenigen Fällen Mängel gegeben, meist wegen der Lebensmittel-Lagerung und der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen. Ein nicht angemeldeter Verkaufsstand, der in einem schlechten baulichen Zustand war, wurde auf Anraten des Lebensmittelkontrolleurs dicht gemacht.

Verbraucherschutzminister Reinhold Jost zeigt sich zufrieden über die bisherigen Ergebnisse: „Gemessen an der Vielzahl der Weihnachtsmärkte und der kulinarischen Vielfalt an den Einzelständen kann von Seiten der Lebensmittelüberwachung den Standbetreibern und den vielen ehrenamtlichen Helfern ein großes Lob ausgesprochen werden. Nicht zuletzt haben auch die zahlreichen Beratungsgespräche unseres Landesamtes im Vorfeld Wirkung gezeigt.“