Saarbrücken: Die Lebensmittelkontrolleure des Landesamts für Verbraucherschutz führen wieder Kontrollen auf den Weihnachtsmärkten im Saarland durch. Besonders unter die Lupe genommen wird dabei der Glühwein. Der muss laut einer Verordnung ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen werden und mindestens sieben Prozent Alkohol enthalten. Bisher hat das Landesamt 16 Proben untersucht, davon ist eine beanstandet worden: Der Alkoholgehalt war hier zu niedrig. Der Wein ist offenbar zu lange erhitzt oder zu stark verdünnt worden. Ein weiteres Augenmerk legen die Kontrolleure auf Zimtplätzchen auf Weihnachtsmärkten aber auch in Bäckereien, Cafés und anderen Geschäften.
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