Weitere Klatsche für Saar-Regierung: Tattoo-Verbot in Corona-Verordnung gekippt

Saarlouis: Die erst jüngst erlassene Lockdown-Verordnung der saarländischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist in Teilen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis am heutigen Montag entschieden. Die Richter geben damit den Anträgen mehrerer Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios recht und müssen wieder einmal die Politik zurückpfiefen. Tatto- und Piercing-Betrieben ist mit der letzten Verschärfung der saarländischen Corona-Verordnung der Betrieb untersagt worden, weil es sich bei ihrer Arbeit um die sogenannte Erbringung körpernaher Dienstleistungen handelt.

Allerdings sollen laut der Verordnung nur Betriebe wie Kosmetikstudios, Massage-Praxen, Tattoo-Studios und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben. Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen ausdrücklich ausgenommen, außerdem wird der Betrieb von Friseursalons im Rahmen der bestehenden Hygienekonzepte in der Verordnung weiterhin erlaubt. Die Antragsteller haben vor Gericht geltend gemacht, dass die generelle Untersagung des Tätowierens einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit darstellt.

Auch liegt nach ihrem Verständnis ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor, weil Friseurbetriebe ja auch weiterhin öffnen dürfen. Beim Tätowierens ist nach Darlegung der Antragsteller auch die Einhaltung der gängigen Hygienekonzepte möglich. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat sich mit dem Fall heute befasst. Auch die Richter glauben, dass das umfassende Verbot von Tätowierungen bei entsprechenden Hygienekonzepten wohl sachlich nicht gerechtfertigt ist, solange andere „körpernahe Dienstleistungen“ weiter erlaubt bleiben. Das Gericht weist zum einen darauf hin, das sich laut Robert-Koch-Institut keine Relevanz von Tattoo-Studios für die Weiterverbreitung des Corona-Virus erkennen lässt.

Zum anderen halten die Richter die Privilegierung von Friseursalons für illegal, zumal es beim Friseur zu einem deutlich höheren Kundendurchlauf kommt als im Tattoo-Studio. Die heutige Entscheidung ist nicht die erste Klatsche, die die saarländische Landesregierung für überzogene Regeln in Corona-Verordnungen kassiert hat. Vermutlich wird die Regierung ihre Verordnung nun wie in der Vergangenheit schleunigst anpassen. An der sofortigen Gültigkeit der Gerichtsentscheidung, die nicht anfechtbar ist, ändert das nichts.