Saarlouis: Die erst jüngst erlassene Lockdown-Verordnung der saarländischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist in Teilen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis am heutigen Montag entschieden. Die Richter geben damit den Anträgen mehrerer Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios recht und müssen wieder einmal die Politik zurückpfiefen. Tatto- und Piercing-Betrieben ist mit der letzten Verschärfung der saarländischen Corona-Verordnung der Betrieb untersagt worden, weil es sich bei ihrer Arbeit um die sogenannte Erbringung körpernaher Dienstleistungen handelt.
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