Wenn im Unterricht Masken getragen werden: Quarantänevorschriften an Schulen geändert

Saarbrücken: Die Gesundheitsminister-Konferenz aller deutschen Bundesländer hat am heutigen Montag einen gemeinsamen Beschluss darüber gefasst, wie es mit den Corona-Quarantänemaßnahmen in Schulen und Kitas weitergeht. Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs hat nun oberste Priorität. Wenn es in solchen Einrichtungen zu einem Infektionsfall kommt, muss nicht mehr die ganze Klasse oder Gruppe in Quarantäne geschickt werden. Aber:

Das gilt nur unter der Voraussetzung, dass während des gesamten Unterrichts von den Schülern medizinische Schutzmasken getragen werden. In dem Beschluss der Länder-Gesundheitsministerien heißt es weiter, dass Quarantäneanordnungen ab sofort mit Augenmaß und in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr zu erlassen sind.

Enge Kontaktpersonen von Infizierten, die keinerlei Symptome ausweisen, können nun frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Schnelltests oder PCR-Tests die Quarantäne verlassen. Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall aber auch andere Entscheidungen treffen. Grundsätzlich von der Quarantäne ausgeschlossen sind geimpfte Schüler und Lehrer sowie symptomfreie Genesene.

Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) zu dem Beschluss: „Die bestmögliche Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und des Regelbetriebs in Betreuungseinrichtungen hat oberste Priorität. Das schulden wir unseren Kindern und Jugendlichen. Daher müssen wir Quarantänemaßnahmen nach genauer Prüfung auf einen infektiologisch notwendigen Personenkreis beschränken.

Mit weiteren Impfungen und angepassten Teststrategien werden wir die Gesundheit aller Beteiligten bestmöglich schützen.“ In den saarländischen Schulen haben heute auch die ersten Corona-Impfungen stattgefunden. Nach und nach soll es an allen Schulen Impfangebote geben.