Saarland: Schon im Jahr 2012 wurde vom saarländischen Landtag ein neues Spielhallengesetz beschlossen, einige Regelungen darin gelten aber erst ab 1. Juli dieses Jahres. Unter anderem dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als eine Spielhalle in einem Gebäude untergebracht sein, Spielhallen müssen mindestens einen halben Kilometer weit voneinander stehen und die Anzahl der erlaubten Automaten pro Spielhalle sinkt. Weil sich einige Spielothekenbetreiber, deren Betriebe zahlreiche Arbeitsplätze im Saarland schaffen, vom neuen Gesetz in ihrer Existenz bedroht fühlen, klagten sie vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage in dieser Woche jedoch ab. Laut Gericht wiegen die Abwehr von Suchtgefahren und der Schutz von Kindern und Jugendlichen schwerer als die Rechte der Kläger. Ob betroffene Spielhallen ab Juli ihre Pforten schließen müssen, ist dennoch unklar. Denn die Betreiber konnten beim Wirtschaftsministerium Härtefallanträge stellen, die momentan noch geprüft werden.