Saarbrücken: Anklage gegen einen 18-Jährigen aus Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann Folgendes vor: Am 23. April ist der 18-Jährige mit drei Freunden auf dem Leinpfad in Saarbrücken in Höhe des Finanzamts unterwegs. Ein 16-Jähriger und dessen Kumpel fragen jemand aus der Gruppe um den 18-Jährigen nach Haschisch, woraufhin den beiden einige Tütchen mit Drogen übergeben werden. Als der 16-Jährige das Haschisch nicht sofort bezahlen will, entwickelt sich zwischen den Beteiligten eine tätliche Auseinandersetzung.
In deren Folge schlägt der 18-Jährige den 16-Jährigen durch einen Faustschlag ins Gesicht bewusstlos, der Jugendliche fällt zu
Boden. Der Angreifer greift sich den Bewusstlosen, zieht ihn an der Kleidung hoch und schlägt ihn mindestens zwei Mal fest auf den Boden, da hängt der Kopf des Opfers bereits leblos nach hinten. Nun schleift der 18-Jährige das Opfer an der Kleidung vom Leinpfad über den Rasenstreifen bis ans Ufer der Saar und wirft den bewusstlosen Jugendlichen ins Wasser. So weit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Der Jugendliche geht ohne aus seiner Bewusstlosigkeit zu erwachen sofort unter, kann erst etwa 30 Minuten später geborgen werden und verstirbt einige Stunden später in der Klinik an den Folgen des Beinahertrinkens. Der bislang nicht vorbestrafte Angeschuldigte wird noch am Tattag festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft. Er hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Weil der Angeschuldigte erst 18 Jahre alt und deshalb Heranwachsender ist, wird zu prüfen sein, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht könnten bei einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Jugendstrafe verhängt werden, anderenfalls bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Auch ist möglich, dass die Öffentlichkeit beim Prozess ausgeschlossen wird. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.