Anklage gegen Burbacher Terrorverdächtigen

Saarbrücken: Die Staatsanwaltschaft hat am Montag Anklage gegen einen 39 Jahre alten Syrer aus Saarbrücken wegen des Versuchs der Beteiligung an einem Mord erhoben. Das werfen die Ermittler dem Mann vor: Zwischen dem 18. und 30. Dezember im letzten Jahr nimmt der in Burbach wohnende Mann per Handy und über Facebook Kontakt auf mit einer Person, von der er glaubt, dass er zum Islamischen Staat gehört. Er erklärt dem vermeintlichen IS-Mitglied, dass er in Europa Sprengstoffanschläge verüben will und kann. Um diese Anschläge umzusetzen, fordert er Geld vom IS. Denn er will für die Attentate in Berlin, Stuttgart, München, Essen und Dortmund sowie in Belgien, den Niederlanden und Frankreich insgesamt acht Fahrzeuge anschaffen, diese als Polizeiautos tarnen und mit Sprengstoff ausstatten. Mit den Fahrzeugen will er gemeinsam mit einer Gruppe Jugendlicher zu Silvester in Menschenansammlungen fahren und die Fahrzeuge dort zur Explosion zu bringen, um eine möglichst große Zahl von Ungläubigen zu töten. Zur Finanzierung bittet er den IS um 180 000 Euro, weil die Anschaffung und Präparierung jedes Fahrzeuges 22 500 Euro kosten soll. Dem vermeintlichen IS-Mann erklärt er, seine Gruppe habe sich zwar nicht dem IS angeschlossen, ihre Seele sei jedoch für den Islamischen Staat. Er selbst ist demnach derjenige, der sich um alles kümmern will. Jedes Fahrzeug soll mit 400 bis 500 Kilo Sprengstoff präpariert werden. Der Beschuldigte schickt dem IS-Mann Kopien seiner Ausweisdokumente und berichtet von seiner angeblichen Gruppe. Die bestehe aus sechs Jungen und einer Frau, wobei die Frau beim Kauf der Chemikalien helfen soll. Am 21. Dezember erklärt er, die Tat sei für Silvester geplant, die Autos sollen zum Kauf bereit stehen und man warte nur noch auf das Geld. Das hat er bis zu seiner Festnahme am 30. Dezember aber nicht bekommen. Soweit die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte hat den Ermittlern gegenüber erklärt, dass er nur Geld vom IS abkassieren wollte. Das hält die Staatsanwaltschaft aber für eine Schutzbehauptung. Der Fall wird zu einem noch nicht festgelegten Termin am Landgericht Saarbrücken verhandelt.