Anklage nach tödlichem Scheren-Gemetzel

Quierschied: Es war die gruseligste Meldung des 12-Stunden-Twitter-Marathons der Saar-Polizei im Februar. „Mögliches #Tötungsdelikt in #Fischbach: Tatverdächtiger festgenommen, Tatort abgesperrt, Ermittlungen laufen!“ Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen den 22 Jahre alten Verdächtigen aus Landau wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit erhoben. Das ist laut Anklageschrift passiert: Der Pfälzer und sein späteres Opfer aus Fischbach lernen sich bei Online-Spielen im PlayStation Network kennen und verabreden sich bald zu einem echten Treffen in Quierschied. Der spätere mutmaßliche Täter fährt am 31. Januar mit dem FlixBus von Landau nach Saarbrücken und von dort weiter in die Wohnung des 23-jährigen Saarländers. Nach fünf gemeinsamen Tagen kommt es dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der Pfälzer erklärt später bei seiner Vernehmung, dass der Getötete ihm gegenüber aggressiv wurde. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegen Hinweise auf eine Notwehrsituation aber nicht vor, auch die Verletzungen des Toten passen nicht dazu. Denn zwischen 0.29 Uhr und 5.42 Uhr wird laut Obduktion auf den jungen Mann mit einer Haushaltsschere insgesamt 38 Mal eingestochen, davon 17 Mal ins Gesicht, zwei Mal in den Hals, drei Mal in die Schulter, zwei Mal in den Brustkorb, zwei Mal in den Rücken und zwölf Mal gegen die Hände. Als Augenzeugen den blutverschmierten Mann am nächsten Morgen in einer Bäckerei im Tathaus festhalten, bis die Polizei kommt, befindet sich der Pfälzer völlig im Drogenrausch. Vor der Tat soll er über einen längeren Zeitraum, vermutlich über mehrere Tage hinweg, erhebliche Mengen von Amphetamin und auch Marihuana konsumiert haben. Soweit der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die davon ausgeht, dass die Fähigkeit des Tatverdächtigen, das Unrecht seiner Tat einzusehen, infolge des Drogenkonsums erheblich gemindert war. Der Prozess findet am Landgericht Saarbrücken statt.