Saarlouis: Der Fußgänger, den am Samstagmorgen auf dem Großen Markt in Saarlouis ein Auto überrollt hat (wir berichteten), ist absichtlich überfahren worden! In der ersten Meldung der Polizeiinspektion Saarlouis war diese Tatsache absichtlich nicht genannt worden, wie uns eine Behördensprecherin am Samstag bestätigte: Es sollte vermieden werden, dass mögliche neutrale Zeugen beeinflusst werden. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Zeugen, die die Tat miterleben mussten.Aber schon zu diesem Zeitpunkt war klar: Die Tat wird nicht als Verkehrsunfall, sondern als Körperverletzungsdelikt gewertet. Eine Einstufung als versuchter Mord oder Totschlag war am Samstag von Kripo oder Staatsanwaltschaft abgelehnt worden. Stattdessen wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Eine gefährliche Körperverletzung, die härter als eine einfache bestraft wird, liegt unter anderem dann vor, wenn zur Tat eine Waffe verwendet worden ist.
Auto wurde zur Tatwaffe: Fußgänger auf Großem Markt absichtlich überfahren
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Werbung