Karlsruhe: Heute Morgen hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren, einen skurrilen Fall aus dem Saarland behandelt und dabei eine Entscheidung gefällt: Die Sparkasse Saarbrücken muss demnach seine weiblichen Kunden in Formularen und Vordrucken nicht ausdrücklich mit „Kundin“ ansprechen, es genügt, wenn auf dem Formular die männliche Form „Kunde“ steht. Geklagt hat die 80 Jahre alte Marlies Krämer aus Sulzbach. Die Seniorin findet, dass die rein männlichen Formulierungen wie „Sparer“, Kunde“ oder „Kontoinhaber“ in den Vordrucken einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellen, der im Grundgesetz garantiert wird. Deswegen war die Frau schon vor das Saarbrücker Landgericht gezogen, das aber klar für die Sparkasse urteilte: Die ohnehin schon komplizierten Texte würden noch schwieriger, wenn man überall zwei Anreden verwenden müsste.
BGH: Sparkasse Saarbrücken darf weibliche Kunden weiter „Kunde“ nennen
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