Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis ist am gestrigen Dienstag ein sogenannter Normenkontrollantrag eingegangen. So bezeichnet man die Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen durch ein Gericht. Dabei müssen die Richter prüfen, ob die beanstandeten Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Eingereicht haben den Antrag die Betreiber eines saarländischen Bordells. Mit dem Eilverfahren und dem Hauptsacheverfahren, Aktenzeichen 2 B 201/20 und 2 C 200/20 wollen sie das Verbot, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen und das Prostitutionsgewerbe auszuüben, kippen. Beides ist derzeit durch eine Rechtsverordnung der saarländischen Landesregierung nicht erlaubt. Die Verbote sollen helfen, die Corona-Pandemie zu bekämpfen.
Bordellbetreiber klagen gegen Prostitutionsverbot im Saarland
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