Bundespolizei zufrieden mit Waffenverbotszone

Saarbrücken: Am vergangenen Wochenende erklärt die Bundespolizei den Saarbrücker Hauptbahnhof von Samstag 15.30 Uhr bis Sonntag 6 Uhr zur Waffenverbotszone. Ziel dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme ist laut Bundespolizei, die Sicherheit der Bürger aktiv zu erhöhen. Das Mitführverbot gilt für alle Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Reizstoffsprühgeräte, Pyrotechnik und Messer aller Art. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, das Ordnungsamt, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Gastronomiebetriebe und Handwerker. Grund für die Einrichtung der Waffenverbotszone:

Die bundesweiten, aber auch regionalen Ereignisse der letzten Zeit, bei denen Waffen, insbesondere Messer, zum Einsatz gekommen oder mitgeführt worden sind. So kommt es allein in diesem Jahr im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Saarland 88 polizeilich relevante Sachverhalte mit Waffenbezug. Während des Mitführverbots kontrolliert die Bundespolizei insgesamt 150 Personen, von denen die Beamten 23 durchsuchen.

Dazu steht ein Container vor dem Bahnhof bereit, in dem in abgetrennten Bereichen sowohl Männer als auch Frauen eingehend durchsucht werden können. Hierbei stellt die Bundespolizei einen Baseballschläger, ein Einhandmesser, ein Scheckkartenmesser, einen China-Böller, einen Laser-Pointer sowie einen Schraubenzieher und ein Cutter-Messer sicher. Die Betroffenen geben ihre Waffen freiwillig ab, sodass die Bundespolizei keine Zwangsgelder erheben muss.

Bis zu 250 Euro hätten die Beamten im Rahmen der Allgemeinverfügung kassieren können. Weil es sich bei der Verbotszone um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme handelt, muss die Bundespolizei die Maßnahme im Vorfeld ankündigen. Ob die Aktion wiederholt wird, ist unklar.