Dreimal nur zu Bewährung verurteilt: Kinderschänder wieder vor Gericht

Saarbrücken: Werner B. ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern seit den 1980er Jahren schon dreimal verurteilt worden. Trotzdem hat er noch keinen einzigen Tag Gefängnisstrafe absitzen müssen. Jetzt steht der 70-Jährige, der selbst Vater dreier Kinder ist, wieder vor dem Richter. Der Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes. Erstmals vergeht sich der Saarbrücker im Jahr 1988 an Kindern:

Sein Sohn bringt damals zwei 11 Jahre alte Spielkameradinnen mit nach Hause, denen sich der Vater sexuell nähert. Wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen wird der bis dahin nicht vorbestrafte Mann zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. 2005 vergeht er sich wieder an einem Mädchen, zur Tatzeit ist es 12 Jahre alt. Dem Mann wird eine positive Sozialprognose bescheinigt, wegen Kindesmissbrauchs in sechs Fällen wird er zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Auch bei einer weiteren Verurteilung bleibt ihm der Knast erspart: Zwischen 1997 und 2001 vergeht er sich an der damals 7 bis 10 Jahre alten Freundin seiner Tochter, der Fall landet erst Jahre nach den Taten vor Gericht. Unter anderem wegen der langen Zeit zwischen den Taten und der Verurteilung kommt B. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen mit einem Jahr und 9 Monaten Bewährungsstrafe davon.

Seit dieser Woche steht der ehemalige Archivar einer Tageszeitung wegen einer Tat aus dem Jahr 2005 vor dem Landgericht: Es geht um Oralverkehr mit einem Mädchen, das zur Tatzeit 3 bis 6 Jahre alt gewesen ist. Die Ehefrau des Angeklagten, die sich mittlerweile von ihm getrennt hat, hat das Kind als Tagesmutter betreut.

Der Angeklagte hat es dann im Badezimmer missbraucht. Nach der Tat versucht sich der Mann umzubringen, gesteht in einem Abschiedsbrief an seine Frau: „Ich hatte ein schlechtes Gefühl dir gegenüber, aber es war so schön, von einem kleinen Kind…“ Der weitere Wortlaut ist nur schwer zu ertragen. Auch vor Gericht gesteht er den Tatvorwurf, sodass dem Opfer eine Aussage erspart bleibt. Auf Nachfragen des Richters stockt er und jammert: „Ich schäme mich so.“ Das Urteil wird am 20. Januar erwartet.