Elektromärkte klagen gegen Saar-Corona-Verordnung

Saarlouis: Nach Handelsriese Woolworth gehen jetzt auch die Elektromärkte gegen die Corona-Verordnung im Saarland vor! Beim saarländischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Saarlouis sind am heutigen Donnerstag ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel eines bundesweit mit zahlreichen Standorten vertretenen Unternehmens eingegangen.

Ob es sich dabei um die saarländische Kette AlphaTecc oder einen Anbieter  aus dem Rest der Republik handelt, teilt das Gericht nicht mit. Die Antragsteller wenden sich gegen Regelungen in der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung.

Sie stört, dass nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu den von ihr betriebenen Fachmärkten verwehrt. Die Antragsteller sehen sich dadurch in ihren Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt.

Die 2G-Regelung ist ihres Erachtens weder geeignet und erforderlich, um die Pandemie einzudämmen, noch angemessen. Außerdem machen sie einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend und berufen sich dabei auf die aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, bei der die Richter auf Seiten des Mischsortimenters Woolworth stehen. Die Elektromärkte erklären: „Wir müssen mit ansehen, wie benachbarte Einzelhändler mit Mischsortiment auf zum Teil großen Verkaufsflächen Elektronikwaren auch an Ungeimpfte verkaufen, die wir selbst in unserem Markt derzeit nur immunisierten Personen anbieten dürfen.“ Es ist durchaus denkbar, dass die Richter der Sichtweise der Elektromärkte folgen, weil diese in weiten Teilen auf der letztlich erfolgreichen Argumentation von Woolworth basiert.

Wann mit Entscheidungen in dem Verfahren, die unter den Aktenzeichen 2 B 295/21 und 2 C 294/21 geführt werden, zu rechnen ist, ist noch unklar. Zuletzt hatten sich Entscheidungen der Verwaltungsgerichte hingezogen.