Saarbrücken: Kurz vor dem Jahreswechsel hat die saarländische Landesregierung hat am heutigen Donnerstag die Corona-Verordnung geändert. Ein Passus ist nun strenger als zuvor:
Damit Geschäfte mit Mischsortiment Kunden auch ohne 2G-Regelung in den Laden lassen dürfen, ist jetzt entscheidend, wie viel Ladenfläche oder Umsatz auf die Waren des täglichen Bedarfs entfällt. Nur, wenn die Produkte des täglichen Bedarfs mehr als 85 Prozent des Sortiments ausmachen, dürfen Händler Kunden ohne 2G-Regelung hereinlassen.
Möglicherweise kann auch eine Anpassung des Sortiments oder der Ladenfläche jetzt zur 2G-freien Regelung führen. Zu den privilegierten Produkten gehören mit der neuen Verordnung jetzt auch Haushaltswaren. Außerdem zählen zu den Geschäften ohne 2G-Regeln der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Getränkehändler, Direktvermarkter, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, Ausgabestellen der Tafeln, Apotheken, Reformhäuser und Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädietechniker, Zahntechniker, Hörgeräteakustiker und Optiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Kundenzentren des öffentlichen Personennahverkehrs, Zeitungs- und Zeitschriftenverkäufer, Post- und Paketannahmestellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Sozialkaufhäuser, Bau- und Raiffeisenmärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, Gartenmärkte und Baumschulen sowie Händler für Futtermittel und Tierbedarf.
Außerdem ohne 2G möglich sind nach wie vor Abholangebote und Lieferdienste. Elektrofachmärkte zählen nicht zu den 2G-freien Geschäften, weshalb eine Kette nun gegen die Verordnung vor Gericht zieht (wir berichteten). Was die neue 85-Prozent-Regelung für Mischsortimenter für die Handelskette Woolworth bedeutet, ist noch unklar.
Woolworth ist gegen die vorherige Corona-Verordnung vorgegangen und hat dabei vor dem saarländischen Oberverwaltungsgericht recht bekommen. Die neue Corona-Verordnung gilt bereits ab dem morgigen Freitag.