Brüssel: Die auch von den deutschen Behörden ausgestellten EU-Impfzertifikate für die Grundimmunisierung verlieren in Zukunft nach neun Monaten ihre Gültigkeit. Das hat die EU-Kommission am heutigen Dienstag mitgeteilt. Wer nach einer Impfung mit dem Präparat von Johnsson & Johnsson beziehungsweise zwei Impfungen von Moderna, BioNTech oder AstraZeneca keine Booster-Impfung macht, verliert damit den Status als Geimpfter.
Auffrischungsimpfungen werden von der Kommission spätestens ein halbes Jahr nach der vollständigen Impfung empfohlen. Die Impfzertifikate der Grundimmunisierung sollen jedoch drei weitere Monate ihre Gültigkeit behalten. So soll sichergestellt werden, dass jeder Impfwillige genügend Zeit hat, die Booster-Impfung zu erhalten. Die neue Regelung soll am 1. Februar in Kraft treten.
Menschen ohne Booster-Impfung haben dann nach einem Dreivierteljahr den gleichen Status wie Ungeimpfte. Das kann zahlreiche Nachteile mit sich bringen, wie es derzeit auch in Deutschland der Fall ist. Nach den jetzigen Regeln würden diese Geimpften ohne Auffrischimpfung aus den 2G-Regeln herausfallen und dürften beispielsweise Restaurants oder bestimmt, nicht lebensnotwendige Geschäfte gar nicht mehr betreten.
Am Arbeitsplatz würden sie wie Ungeimpfte behandelt werden und müssten jeden Tag einen negativen Corona-Test vorlegen. Ab März dürften sie in bestimmten Einrichtungen gar nicht mehr arbeiten, weil ab dann eine Impfpflicht etwa für Altenheime gilt.
Der QR-Code, den man beim EU-Impfnachweis erhält, lässt sich beispielsweise in Smartphone-Apps anzeigen und wird in allen Ländern der Europäischen Union, teilweise sogar darüber hinaus, anerkannt. Die EU-Länder könnten gegen die neue Regelung noch ihr Veto einlegen. Davon wird aber nicht ausgegangen, weil die Maßnahme nach Angaben der EU-Kommission mit allen Mitgliedsstaaten im Vorfeld abgestimmt worden ist.