Geschäftsmann angeschossen: Franzose nach brutalem Raubüberfall vor Gericht

Saarbrücken: Anklage gegen einen 25 Jahre alten Franzosen am Landgericht Saarbrücken wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung. Folgendes wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor: Im Februar 2016 plant der Mann mit drei Komplizen einen Überfall auf einen Geschäftsmann auf dessen Firmengelände in Kleinblittersdorf, um dabei tausende Euro Bargeld zu erbeuten. Am 18. Februar 2016 klaut die Gruppe dazu in Stiring-Wendel ein Auto, der 25-Jährige fährt am Tag danach mit zwei der Komplizen auf das Firmengelände in Kleinblittersdorf. Während einer der Männer im Fluchtwagen wartet, betreten der Angeklagte und der dritte Mann mit Sturmhauben maskiert die Firmenräume und stürmen auf den Geschäftsmann zu, der auf einem Bürostuhl hinter dem Tresen im Empfangsbereich sitzt. Unter Vorhalt einer scharfen Pistole und eines Messers verlangen die beiden von dem Geschäftsmann die Herausgabe von Bargeld, wobei das Opfer eine Schnittverletzung am Hals erleidet. Der Geschäftsmann gibt daraufhin 600 Euro heraus, die er in seiner Hosentasche hat.

Doch das langt den Räubern nicht. Sie entdecken einen Tresor und fordern den Mann auf, ihn zu öffnen. Als der Geschäftsmann erklärt, dass er gar keinen Schlüssel dazu hat, zielt der Täter mit der Schusswaffe abwechselnd aus kurzer Distanz in Richtung Kopf und Beine des Opfers, lädt die Pistole durch und gibt dann einen gezielten Schuss in das Bein des Geschädigten ab. Der Mann wird niedergestreckt und geht zu Boden, woraufhin die beiden weiter mit Gewalt auf den am Boden liegenden Geschäftsmann einwirken. Als ein Fahrzeug auf das Firmengelände fährt, verlassen die drei Räuber den Tatort.

Soweit die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Der Geschäftsmann wird schwer verletzt und muss später operiert werden. Beute machen die Täter nicht, im Tresor lagen noch 15 000 Euro. Das Fluchtfahrzeug wird später aufgefunden, es können unter anderem DNA-Spuren gesichert werden. Diese Spuren können allerdings zunächst keiner Person zugeordnet werden. Erst aufgrund einer Zeugenaussage ergibt sich einige Zeit nach der Tat ein Verdacht in Richtung des 25-Jährigen und seiner Mittäter. Beim Vergleich der DNA-Spuren gibt es schließlich einen Treffer, Anfang 2018 wird daraufhin ein Haftbefehl gegen den 25-Jährigen ausgestellt.

Im April 2018 wird er festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Zwei seiner mutmaßlichen Komplizen sind flüchtig, nach ihnen wird mit Haftbefehlen gefahndet. Gegen den vierten Mann wird nicht mehr ermittelt: Er ist mittlerweile tot. Einen Termin zur Verhandlung gibt es noch nicht.