Saarlouis: Erfolg für eine Großmutter aus dem Saarland! Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat mit Beschluss vom heutigen Mittwoch Teile der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es geht um die Kontaktbeschränkungen für den sogenannten familiären Bezugskreis. Die Verordnung sieht vor, dass private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt werden müssen.
Die Antragstellerin sieht sich dadurch gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen oder Besuch von diesen zu empfangen (wir berichteten). Das Oberverwaltungsgericht hat in der Verordnung einen Verstoß gegen das sogenannte rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit von Normen ausgemacht: Eine Vorschrift muss so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können.
In der jetzigen Fassung der Verordnung ist laut Gericht allerdings nicht klar, ob für die Antragstellerin die Regelung in Paragraf 1 (Ausnahme vom Kontaktverbot für den familiären Bezugskreis) oder der erheblich strengere Paragraf 6 (Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt und eine weitere Person) gilt. Die Verordnung widerspricht sich selbst! Laut der Richter ist dabei zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutz der Familie auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkind umfasst. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Die saarländische Landesregierung wird ihre Verordnung nun schnellstmöglich ändern müssen, um hier Klarheit zu schaffen.
Ohnehin soll die Verordnung bis spätestens 25. Januar abgeändert werden, um die gestern bekannt gegebenen neusten Verschärfungen einzuarbeiten. Bis eine neue Verordnung in Kraft tritt, dürfen sich im Saarland uneingeschränkt Großeltern, deren Kinder und Enkel miteinander treffen.