Saarlouis: Wie heute bekannt wird, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis am Freitag den Eilantrag eines saarländischen Bürgers auf Außervollzugsetzung der Testpflicht in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Unter dem Aktenzeichen 2 B 95/21 wehrt sich der Antragsteller gegen Regelungen, nach denen das Besuchen von Außengastronomie oder die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen nur mit negativem Corona-Test erlaubt ist.
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