Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat am gestrigen Mittwoch den Eilantrag des Inhabers eines Friseursalons gegen die derzeit geltende Corona-Verordnung abgelehnt. In der Verordnung wird die Erbringung sogenannter körpernaher Dienstleistungen untersagt. Dazu sind neben Massagesalons, Tattoostudios oder Nageldesignern auch Friseure betroffen. Der Inhaber des Salons, der vor Gericht gezogen war, wollte erreichen, dass das Verbot vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.
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