Saarbrücken: Früher gab es in der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt zum Schutz der öffentlichen Anlagen und deren Erholungswert ein absolutes Grillverbot in allen öffentlichen Grünanlagen und Parkanlagen. Anwohner und Besucher der Grünanlagen sollten damit vor unerwünschter Rauchentwicklung geschützt und Schäden an Pflanzen verhindert werden. Erst seit 2013 ist es in Saarbrücken wieder erlaubt, an bestimmten Stellen in öffentlichen Anlagen zu grillen. Am heutigen Dienstag hat die Landeshauptstadt Saarbrücken das Grillen auf den öffentlichen Grillflächen in den Grünanlagen entlang der Saar sowie in den Grillhütten im Stadtwald vorläufig wieder verboten. Grund dafür ist die lang anhaltende Trockenheit, in deren Folge es durch Funkenflug schnell zu Bränden in Grünanlagen und im Wald kommen kann.
Sobald sich die Gefahr durch längere Regenfälle wieder verringert hat, darf nach Angaben der Stadt gerne wieder gegrillt werden. Erlaubt ist das Grillen dann wieder an folgenden Stellen: Am Staden auf der Rasenfläche an der Saar unterhalb der Einmündung Obere Lauerfahrt, auf der so genannten Vogelinsel, in der Freizeitanlage St. Arnual auf den Rasenflächen an der Saar, im Bürgerpark Hafeninsel auf der Fläche im so genannten Dreieck in Höhe des CineStars sowie in den Burbacher Saaranlagen auf der Rasenfläche zwischen Saarufer und begleitendem Uferweg.
Folgende Regeln sind dabei zu beachten: Es dürfen ausschließlich handelsübliche Gas- oder Holzkohlegrills verwendet werden, die auf Füßen stehen müssen, damit ein ausreichender Abstand zwischen Glut und dem Gras besteht. Einweggrills sind nicht erlaubt, weil die unmittelbar auf dem Boden aufliegen und das Gras dadurch beschädigen. Offene Feuerstellen sind grundsätzlich verboten.
Zu Bäumen und Sträuchern muss ein Mindestabstand von zehn Metern eingehalten werden. Die Grillstelle ist immer zu beaufsichtigen und später komplett zu löschen. Sämtliche Abfälle, einschließlich der Grillasche, müssen nach dem Grillen entsorgt werden. Ein Metallbehälter muss mitgeführt werden.