Haftbefehl gegen Saar-Ehepaar wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Homburg: Polizei und Staatsanwaltschaft haben gegen ein Ehepaar aus Homburg Haftbefehle wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes erwirkt. Das Missbrauchsopfer der beiden ist zum Tatzeitpunkt fünf Jahre alt gewesen und nun in Sicherheit. Aufmerksam auf den Fall geworden sind die deutschen Behörden durch einen Hinweis aus den USA.

Dort sind Internetanbieter aufgrund eines Bundesgesetzes verpflichtet, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch an das National Center For Missing and Exploited Children, also das nationale Zentrum für vermisste und missbrauchte Kinder, zu melden.

Diese Organisation untersucht die aufgenommenen Fällen auf Hinweise zu den Tätern. Wenn sich Hinweise auf Taten in Deutschland ergeben, gibt die US-Organisation den Fall an das deutsche Bundeskriminalamt weiter. Dort wiederum versucht man ebenfalls, deutsche Tatverdächtige zu ermitteln. So können die Ermittler etwa über Dialekte, die in Missbruchsvideos gesprochen werden, auf den ungefähren Tatort schließen. Oftmals gehen die Ermittler dann mit Bildern der Opfer an Kindergärten oder Schulen in den betreffenden Regionen und versuchen durch Befragung der Erzieher, die Opfer zu finden.

In einem Fall hat eine Spur aus den USA so im vergangenen Jahr nach Homburg geführt. Es geht in dem saarländischen Verfahren nicht nur um Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie, sondern um tatsächlichen Missbrauch. Insgesamt sind den saarländischen Ermittlern im vergangenen Jahr von den US-Behörden über das Bundeskriminalamt 462 Verdachtsfälle zur Verfügung gestellt worden.

Jede Woche erreichen die saarländischen Ermittler des Dezernats für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mittlerweile sechs bis sieben neue Verdachtsfälle aus den USA, bei denen die Täter aus dem Saarland stammen könnten. Um diese hohe Zahl an Fällen bewältigen zu können, hat die Saar-Polizei eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet.