Hochzeitsfeier auf Teufelsburg gestoppt: Bräutepaar verstieß wohl gegen Auflagen

Überherrn: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher“ – dieses Zitat aus George Orwells Geschichte „Farm der Tiere“ kommt einem in den Sinn, wenn man sich mit der Hochzeitsfeier auf der Teufelsburg befasst, die die Gemeinde Überherrn am vergangenen Wochenende in Felsberg abgebrochen hat (wir berichteten).

Dort lassen sich zwei Frauen sich am Samstag trauen, veranstalten danach eine Feier im mittelalterlichen Stil. Die Feierlichkeiten finden allerdings abends ein jähes Ende, als Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung nach 22 Uhr auftauchen und die Veranstaltung von Amts wegen auflösen. Die Fördergemeinschaft der Teufelsburg, ein eingetragener gemeinnütziger Verein, beschwert sich im Netz lautstark über den Vorfall.

Man fühlt sich und das Bräutepaar ungerecht behandelt, kann das Einschreiten der Behörden überhaupt nicht verstehen und erntet dafür teilweise Beifall. Zu Unrecht, wie nun langsam klar wird. So ist das Bräutepaar einem Bericht der Saarbrücker Zeitung zufolge selbst Mitglied in der Fördergemeinschaft. Die beiden Damen müssten die eigenen Vereinsregeln sowie die Vorschriften rund um die Teufelsburg also eigentlich kennen.

Denn auf seiner Internetseite schreibt der Verein unmissverständlich: „(…) der Aufenthalt auf der Burg kann aus vielerlei Gründen leider nur bis 21 Uhr gestattet werden. Das sollte man verstehen.“ Sollte man, auch wenn es um eine Privatfeier von Vereinsmitgliedern geht. Weitere Ungereimtheit: In einer Mail der Gemeinde, die ein Vereinsmitglied öffentlich gemacht hat, steht unmissverständlich, dass ein Übernachten auf der Burg nicht erlaubt wird.

Genau das haben die Feiernden aber trotzdem vorgehabt, wie der Förderverein in seiner Stellungnahme selbst schreibt: „Ein paar kleine Mittelalter Zelte wurden errichtet um den Familien die von weither angereist waren zu ermöglichen mit Ihren Kindern dort zu übernachten.“ Gegen die Auflagen der Behörden zu verstoßen, scheint also von Anfang an geplant gewesen zu sein. Die Gemeinde hat sich nun zur Wahrung ihrer Interessen einen Anwalt genommen, der Verein will sich später weitergehend zu dem Vorfall äußern.