Leiterin und Stellvertreterin im Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises kündigen

Homburg: Das saarländische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst besagt, dass es in jedem Landkreis ein Gesundheitsamt geben muss, das von einem Amtsarzt geleitet wird. Im Saarpfalz-Kreis ist das seit Samstag nicht mehr so: Die dort als Leiterin des Gesundheitsamtes angestellte Amtsärztin hat bereits im vergangenen Jahr ihre Kündigung zum 1. Januar 2022 eingereicht.

Auch die Stellvertreterin kann die Dienstgeschäfte nicht übernehmen: Sie hat zwar ebenfalls die Befähigung zur Amtsärztin, hat aber wie ihre Chefin zum Jahreswechsel gekündigt. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Mit Blick auf den Arbeitnehmerschutz will das Landratsamt keine weiteren Angaben über die Beweggründe der beiden Amtsärztinnen machen.

Von den Betroffenen selbst liegen keine öffentlichen Stellungnahmen vor. Das Problem: Nicht jeder ausgebildete Mediziner kann eine Amtsarztstelle übernehmen. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst schreibt vor, dass Amtsärzte über eine Weiterbildung als Arzt für das öffentliche Gesundheitswesen oder eine vergleichbare Weiterbildung verfügen müssen.

Und diese Leute sind schwer zu bekommen. Bislang hat der Landkreis auf dem Arbeitsmarkt kein Personal mit den notwendigen Zusatzqualifikationen finden können. Um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, kümmert sich bis zur Einstellung eines neuen Leiters des Gesundheitsamts das Personal aus dem Landkreis Neunkirchen mit um den Saarpfalz-Kreis.

Wenn sich auf absehbare Zeit niemand auf dem Arbeitsmarkt findet, will man in Homburg jemand aus dem eigenen Personal die Zusatzausbildung zum Amtsarzt machen lassen. Das kann allerdings dauern. Gerade in der Corona-Pandemie haben die Gesundheitsämter an Bedeutung gewonnen. Sie sind unter anderem für die Meldung der Corona-Fälle an das Robert-Koch-Institut zuständig. Wegen steigender Neuinfektionen hat der Saarpfalz-Kreis Ende letzten Jahres die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen weitestgehend eingestellt.