Homburg: Das saarländische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst besagt, dass es in jedem Landkreis ein Gesundheitsamt geben muss, das von einem Amtsarzt geleitet wird. Im Saarpfalz-Kreis ist das seit Samstag nicht mehr so: Die dort als Leiterin des Gesundheitsamtes angestellte Amtsärztin hat bereits im vergangenen Jahr ihre Kündigung zum 1. Januar 2022 eingereicht.
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