Mann (19) wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin (16) angeklagt

Püttlingen/Schwalbach: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat einen jungen Mann (19) aus Püttlingen wegen fahrlässiger Tötung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung in zwei Fällen angeklagt. Folgendes wird die Behörde dem Mann vor: Am 17. Oktober letzten Jahres kauft er im französischen Alsting einen silbernen Audi 80, um ihn seiner 16-jährigen Freundin zu überlassen, die noch keinen Führerschein hat. Am Wagen sind zwar noch französische Kennzeichen angebracht, aber das Auto ist weder zugelassen, noch versichert. Nach dem Kauf setzt sich der junge Mann selbst hinter das Steuer, obwohl auch er keinen Führerschein hat. In der folgenden Nacht macht das junge Pärchen dann eine Spritztour, die 16-Jährige sitzt am Steuer. Zwischen 2 Uhr und 4.15 Uhr ist der Audi aus Richtung Püttlingen kommend auf der verlängerten Köllner Straße in Richtung Elm unterwegs, als die 16-Jährige etwa 500 Meter hinter dem Ortsausgang Püttlingen nach einem Fahrfehlers von der Fahrbahn abkommt und mit einem Baum kollidiert. Die Jugendliche stirbt noch an der Unfallstelle an schwersten Kopfverletzungen. Nach dem Unfall soll der Püttlinger seine tote Freundin zurück gelassen und geflüchtet sein, ohne den Unfall zu melden. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Der junge Mann ist wegen anderer Verkehrsdelikte bereits vorbestraft. Er hat angegeben, dass er vermutlich während des Unfalls auf dem Beifahrersitz gesessen hat, aber sich daran nicht mehr erinnern kann. Die Feuerwehr hat nach dem Unfall die belastende Aufgabe, die junge Tote aus dem Wrack zu schneiden. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund von Zeugenaussagen, einem verkehrstechnischen Gutachten, einem ärztlichen Attest und durch Fotos von Verletzungen des 19-Jährigen davon aus, dass er mit der 16-Jährigen unterwegs war. Der Prozess wird am Amtsgericht Saarbrücken geführt, ein Termin steht noch nicht fest.