Völklingen: Die Völklinger Stadtverwaltung hat am heutigen Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Shisha-Bars stark reglementiert. In bestehenden Gaststätten sind das Rauchen und Bereitstellen von Wasserpfeifen, die mit Kohle befeuert werden, sowie die Lagerung glühender Kohlen für den Betrieb von Shishas untersagt und auch der Konsum von Tabakprodukten in Wasserpfeifen wird in Innenräumen von Gaststätten verboten. Ausgenommen sind nur Gaststätten, die eine aufwändige Maßnahmen umsetzen.
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