Mit neuer Verfügung: Völklingen verschärft Auflagen für Shisha-Bars massiv

Völklingen: Die Völklinger Stadtverwaltung hat am heutigen Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Shisha-Bars stark reglementiert. In bestehenden Gaststätten sind das Rauchen und Bereitstellen von Wasserpfeifen, die mit Kohle befeuert werden, sowie die Lagerung glühender Kohlen für den Betrieb von Shishas untersagt und auch der Konsum von Tabakprodukten in Wasserpfeifen wird in Innenräumen von Gaststätten verboten. Ausgenommen sind nur Gaststätten, die eine aufwändige Maßnahmen umsetzen.

So muss eine Belüftungsanlage vom Fachmann installiert werden, die den Vorgaben für das Lüften von Arbeitsstätten entspricht. Ein Fachbetrieb oder Schornsteinfeger muss vor Öffnung der Shisha-Bar die Leistungsfähigkeit der Anlage bescheinigen. So müssen für jede brennende Wasserpfeife 130 Kubikmeter Luft pro Stunde nach außen befördert werden, und zwar grundsätzlich über das Dach des Gebäudes. Nur wenn sichergestellt ist, dass die Abluft nicht in irgendwelche Räume wie Wohnungen oder Geschäfte dringen kann, darf von der Lüftung über das Dach abgesehen werden.

Bei Anliegerbeschwerden muss in diesem Fall aber sofort der Shisha-Betrieb eingestellt werden. Die Pläne zur Belüftungsanlage müssen auf Verlangen jederzeit Behörden, Polizei oder Feuerwehr vorgelegt werden. Außerdem müssen Warnmeldern aufgehängt werden, je 25 Quadratmeter Fläche jeweils einer. Wenn ein Warnmelder anschlägt, müssen sofort alle Shishas und glühenden Kohlen gelöscht werden. Die Betreiber müssen jedes Auslösen eines Warnmelders genau dokumentieren und auf Verlangen den Behörden vorlegen.

Der Anzündbereich für die Kohlen muss mit einem fachgerecht installierten Rauchabzug ausgestattet werden. An der Eingangstür zur Gaststätte muss ein Hinweis angebracht werden, der auf die erheblichen Gesundheitsgefahren insbesondere für Schwangere und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen hinweist. Minderjährigen darf der Zutritt nicht gestattet werden. Derzeit sind Shisha-Bars coronabedingt ohnehin geschlossen, aber bei einer Wiedereröffnung tritt die Verfügung sofort in Kraft.