Neunkirchen: Nächster Klageerfolg gegen die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Mittwoch dem Eilantrag eines Sportgeschäfts stattgegeben, das sich gegen die Beschränkung der 800-Quadratmeter-Regel gewehrt hat. Damit darf die Kette „Sport Pur“ seine Filiale in der Königsbahnstraße in Neunkirchen ab sofort uneingeschränkt wieder öffnen. Der Laden verfügt über eine Verkaufsfläche von 1.600 Quadratmetern. Die Saarlouiser Richter haben dem Eilantrag des Unternehmens nun stattgegeben, weil die 800-Quadratmeter-Beschränkung in diesem Fall wohl nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Nach Ansicht der Richter gibt es keinen vernünftigen Grund, einen Unterschied zwischen dem Sportgeschäft und beispielsweise einer Buchhandlung zu machen.
Nächste Eilentscheidung: Sport Pur in Neunkirchen darf 1.600-Quadratmeter-Laden öffnen
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Werbung