Saarbrücken: Eigentlich ist der Plan der saarländischen Landesregierung am gestrigen Dienstag ein anderer. „Die Kontaktbeschränkungen bleiben nach wie vor bestehen!“, erklärt Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Nachmittag noch. Ein paar Stunden später überholt die Realität dann die Pläne der Regierung. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gibt dem Antrag eines Bürgers recht. Der hat gegen Teile der saarländischen Corona-Maßnahmen, die es in dieser Härte sonst nur noch in Bayern gibt, geklagt. Die Richter entscheiden nicht nur, dass man ab sofort wieder ohne Grund das Haus verlassen darf, sondern dass es ab sofort auch wieder erlaubt ist, dass enge Verwandte sich treffen. Für die Regierung eine Ohrfeige: Das Gericht attestiert dem Landeschef und seinem Ministerrat, dass sie die Lockerung des Kontaktverbots selbst auf den Weg hätten bringen müssen, das aber verschlafen haben.
Tobias Hans warnt Saarländer davor, Verwandte zu besuchen
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